Was ist eine Zustiftung?
Eine Zustiftung in einer beliebigen Form (Geldbetrag, Immobilien, Wertgegenstände, etc.) erhöht das Kapital der Stiftung und bleibt unwiderruflich für immer erhalten. Die Stiftung unterstützt wohltätige Zwecke ausschließlich durch Kapitalerträge.
Zustiftung versus Spenden
Im Gegensatz zur Zustiftung dienen Spenden einem zweckgebundenen Ziel und werden hierfür verausgabt. Spenden nimmt der Bürger- und Heimatverein Refrath e.V. siehe www.bhv-refrath.de gerne entgegen.
Die Refrather Bürgerstiftung freut sich über jegliche Zustiftungen in Form von finanziellen Mitteln, über Wertgegenstände und Immobilien sowie von Nachlässen. Zustiftungen können auch in Gedenken an Personen (Geburtstage, Feierlichkeiten, Beeerdigungen, …) erfolgen. Jede Zustiftung wird im Stifterbuch auf Wunsch des Stifters entweder anonym, mit Namen oder mit Namen und Betrag aufgeführt und für zukünftige Generationen verewigt. Die Zustiftungen dienen wie bereits ausgeführt der Erhöhung des Stifterkapitals und werden im Sinne der Stiftung für wohltätige Zwecke zum Nutzen des Ortsteils Refrath verwendet.
Die IBAN der Bürgerstiftung lautet:
DE38 3705 0299 0313 5865 67 bei der Kreissparkasse Köln.
Zuwendungsbestätigungen der Bürgerstiftung Refrath werden steuerlich wie eine Spende behandelt.
Bitte wenden Sie sich bei beabsichtigten Zuwendungen vertrauensvoll an
Winfried Krux, Mobil: +49 171 1160874

Jetzt Zustifter werden.
QR Code mit der Banking App scannen oder manuell mit IBAN: DE38 3705 0299 0313 5865 67 bei der Kreissparkasse Köln.